Gewährleistung

Themen bzw. Einstellungen dieses Kapitels:

1) Info: Gewährleistung

2) Eine Gewährleistung anlegen

3) Eine Gewährleistung bearbeiten

Wenn Sie Einträge, Einstellungen oder Änderungen vorgenommen haben, klicken Sie vor Verlassen eines Bereichs jeweils auf das Speichern-Symbol, um Ihre Konfiguration zu sichern.

1) Info: Gewährleistung

Weil die Begriffe Gewährleistung und Garantie häufig synonym verwendet werden, hier zunächst je eine Definition:

Gewährleistung (auch Mängelhaftung nach deutschem Recht)

Gesetzliche Pflicht des Händlers, Mängel eines Artikels, die bei Lieferung bereits bestanden haben, kostenlos zu beseitigen. Die Frist, während der die Gewährleistung gerichtlich geltend gemacht werden kann, beträgt bei beweglichen Artikeln 2 Jahre und bei unbeweglichen 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag der Übergabe des Artikels. Ab 6 Monate nach Übergabe des Artikels muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Artikels vorhanden war. Vorher liegt die Beweispflicht beim Händler. Die Gewährleistungsfrist kann vertraglich verlängert, aber nicht verkürzt werden.

Garantie

Freiwillige Erklärung des Herstellers und/oder Händlers, wie bei Schäden oder sonstigen Problemen mit dem Artikel zu verfahren ist. Fristen und Vorgehensweisen liegen im Ermessen des Garantiegebers. Die Garantie ist somit eine vertragliche Angelegenheit zwischen Hersteller/Händler und Kunde und keine gesetzliche Regelung.

 

Wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt, kann der Händler entscheiden, ob er dem Kunden die Kosten erstattet oder den Artikel reparieren oder austauschen lässt.

Wenn die Kosten erstattet werden sollen, legt er eine Gutschrift an.

Bei Umtausch oder Reparatur legt er eine Gewährleistung an. 

Wenn Sie aus einem Auftrag heraus eine Gewährleistung erzeugen, wird automatisch das Versandprofil des Auftrags übernommen. Die Einstellungen sind jedoch in der Gewährleistung änderbar. Bei Lieferaufträgen wird ebenfalls automatisch das korrekte Lager eingestellt. Die Zahlungsart bei Gewährleistungen ist änderbar.

2) Eine Gewährleistung anlegen

Generell legen Sie eine Gewährleistung aus einer Retoure an. Es ist jedoch auch möglich, diese direkt aus dem zugrundeliegenden Auftrag heraus anzulegen.

Eine Gewährleistung anlegen:

  1. Öffnen Sie die Retoure oder den Auftrag.
  2. Klicken Sie im Bereich Gewährleistung auf anlegen.

Bild 1: Gewährleistung anlegen

 

Die Gewährleistung wird dem Original-Auftrag zugeordnet und Sie sehen im nächsten Schritt die Artikel des Auftrags in einer Auflistung.

Artikel für Gewährleistung auswählen:

  1. Markieren Sie nun den bzw. die zutreffenden Artikel mit einem Häkchen.
  2. Klicken Sie auf das Speichern-Symbol, um die Einstellungen zu sichern.
    ⇒ Die Gewährleistung wird angelegt.

Bild 2: Artikel markieren

3) Eine Gewährleistung bearbeiten

Gewährleistungsaufträge werden in der Auftragsübersicht angezeigt. Um eine Gewährsleistung zu bearbeiten, gehen Sie wie nachfolgend beschrieben vor.

Eine Gewährleistung bearbeiten:

  1. Klicken Sie unter Aufträge auf die Lupe, um die Aufträge aufzulisten.
    ⇒ Wählen Sie ggf. unter Typ zunächst die Option Gewährleistung und klicken Sie anschließend auf die Lupe, wenn Sie nur Gewährleistungen auflisten möchten.
  2. Klicken Sie bei der jeweiligen Gewährleistung auf das Stift-Symbol, um diese zu öffnen.
  3. Nehmen Sie die gewünschten Einstellungen vor.

Bild 3: Bearbeitungsfenster der Gewährleistung

Die übliche weitere Vorgehensweise in diesem Fall ist wie folgt:

Eine Gewährleistung abschließen:

  1. Erstellen Sie eine Rechnung durch Auswählen von Rechnung unter Beleg erstellen.
    ⇒ Der Rechnungsbetrag wird automatisch mit 0,00 angegben.
  2. Klicken auf das LKW-Symbol in der Warenausgangszeile, um den Warenausgang zu buchen.
    ⇒ Der Warenausgang wird gebucht und der Status wechselt automatisch in Status [7] Warenausgang gebucht.
  3. Setzen Sie den Status manuell auf Status [10] Gewährleistung.